Regeln und Teilnahmebedingungen des Haidhauser Werkstattpreises

  1. Der Haidhauser Werkstattpreis wird im Finale in einer öffentlichen Veranstaltung einmal im Jahr vergeben; das anwesende Publikum wählt den Preisträger aus Kandidaten aus, die sich in den Vorauswahl-Terminen im MLb qualifiziert haben. Bei Stimmengleichstand wird der Preis geteilt. Er beträgt derzeit 500 Euro. Der Abendsieger in der Vorauswahl erhält eine Flasche Wein.
  2. Jeden ersten Freitag im Monat (außer August) findet eine öffentliche Vorauswahl im Mlb statt. Voraussetzung ist aber, dass sich mindestens vier teilnahmeberechtigte Autor/innen einfinden, die eigene Texte lesen.
  3. Die Teilnahme steht jedem frei. Ausgeschlossen sind aber Autor/innen, die in der laufenden Vorwahlrunde vor weniger als sechs Monaten bereits gelesen haben.
  4. Es dürfen lediglich Texte (Prosa oder Lyrik) von maximal 10 Minuten Dauer gelesen werden, die nicht veröffentlicht sind, ausgenommen in Periodika oder im Selbstverlag. Wird die Vorlesezeit von 10 Minuten überschritten, darf nicht mehr weiter gelesen werden.
  5. Wollen an einer Vorausscheidung mehr als sechs Autor/innen teilnehmen, wird ausgelost, wer teilnehmen darf, ansonsten wird nur die Reihenfolge der Beiträge ausgelost.
  6. Nach jedem Beitrag hat das Publikum die Möglichkeit über den Text zu diskutieren. Ein Moderator soll die Aussprache leiten.
  7. Am Ende der Vorauswahl im MLb wird der Tagessieger und – in der Regel – Kandidat für den Haidhauser Werkstattpreis durch Publikumswahl ermittelt. Gültig ist eine Wahlentscheidung nur, wenn auf dem Stimmzettel je ein Kandidat für den ersten, zweiten und dritten Platz angegeben wird. Eine Stimmabgabe für den ersten Platz entspricht drei Punkten, für den zweiten Platz zwei Punkten und für den dritten Platz einen Punkt. Tagessieger ist der Autor/die Autorin, der bzw. die insgesamt die meisten Punkte erhält.
  8. Nehmen nur vier Autor/innen an einer Vorausscheidung teil, müssen auf dem Stimmzettel nur je ein Kandidat bzw. eine Kandidatin für den ersten und für den zweiten Platz angegeben werden, entsprechend zwei Punkten für den ersten und einen Punkt für den zweiten Platz.
  9. Falls jemand  aus dem Publikum der Auffassung ist, dass keiner der bei der Vorauswahl vorgetragenen Texte das Niveau aufweist, das ihn für den Haidhauser Werkstattpreis qualifiziert, so kann er einen leeren beziehungsweise durchge x-ten Stimmzettel abgegeben. Entfallen von den gültigen Stimmzetteln mehr als 20 % auf derartige Stimmzettel, ist der Tagessieger nicht als Kandidat für den Haidhauser Werkstattpreis qualifiziert.
  10. Ein gemäß dem vorstehenden nicht qualifizierter Tagessieger hat das Recht bei der nächsten Vorauswahl in der laufenden Vorausscheidungsrunde (abweichend von Nr. 3, Satz 2)  seinen Text (auch in überarbeiteter Form) noch einmal zu präsentieren, und dies auch dann, wenn zusammen mit diesem Text mehr als sechs Texte für die Vorausscheidung angeboten werden. In einem solchen Fall liest der (ursprünglich) nicht qualifizierte Tagessieger der vorherigen Vorausscheidung als erster,  sodann werden gemäß Nr. 5 fünf anstatt sechs weitere Autoren beziehungsweise Autorinnen ausgelost.
  11. Das öffentliche Finale, bei dem der Haidhauser Werkstattpreis vergeben wird, findet etwa im Jahresabstand statt. Ort und Zeit werden vom Vorstand des Münchner Literaturbüros festgelegt. Die seit der letzten Preisvergabe in den Vorauswahlen, also in der laufenden Vorausscheidungsrunde, ausgewählten Kandidaten müssen den gleichen Text vortragen, mit dem sie sich als Kandidaten qualifiziert haben, die Texte dürfen überarbeitet werden, aber auf keinen Fall länger als 10 min werden, sonst gilt Nr. 4 Satz 2. Die Reihenfolge, in der die Texte gelesen werden, wird ausgelost, Nr. 6 und Nr. 7 gelten entsprechend.